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ARRIBA-Hausverbot für Stadtvertreter Kahlsdorf unhaltbar

Das Hausverbot für den parteilosen Stadtvertreter Jens Kahlsdorf im „Arriba“- Bad wurde im Zuge eines Vergleiches vor dem Amtsgericht Norderstedt aufgehoben. Darauf einigten sich Kahlsdorf und der Geschäftsführer des Bades, Ruud Swaen auf Drängen des Richters. Zuvor hatte Kahlsdorf gegen das Hausverbot geklagt und belegte mit vielen eidesstattlichen Versicherungen anderer Badbesucher, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe allesamt haltlos seien. Da half es auch nichts, dass die Stadtwerke mit großer Besetzung – 2 Anwälte, Justiziar Bußmann, Geschäftsführer Swaen sowie 5 Mitarbeitern -  beim Termin erschienen. Kahlsdorf verpflichtete sich im Gegenzug, vor Mitarbeitern des Bades nicht mehr zu behaupten, dass “die Stadtwerke ihn vor drei Jahren bei einem Geschäft über den Tisch gezogen“ und ihn „in die Nähe des rechtsradikalen Milieus gestellt“ hätten. Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf die Badmitarbeiter. Kahlsdorf zog den Vergleich einem Urteil vor, da dieser nicht mehr durch die Instanzen gehen kann und somit unumstößlich rechtskräftig ist. Kahlsdorf zum Ergebnis des Gerichtstermin: „Ich habe mich spontan entschlossen, für meine Agentur einen neuen Slogan zu verwenden: WIR SCHEUEN KEINEN VERGLEICH.“

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